Haupt- und Abgasuntersuchung


Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung ein Bestandteil der Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 Abs. 14 StVZO (sogenannter "TÜV"). Somit wird auf dem vorderen Kennzeichen keine eigenständige Plakette mehr erteilt.

 

Die Durchführung der Abgasuntersuchung ist je nach Baujahr und Fahrzeug unterschiedlich geregelt. Bringen Sie daher Ihr Fahrzeug zu uns zur Hauptuntersuchung: Wir kümmern uns darum, dass Sie die Plakette erhalten.

 

Und wird doch einmal ein Mangel festgestellt, so beheben wir diesen in Absprache mit Ihnen gleich vor Ort.

 

Nicht nur PKW erhalten bei uns diesen gesetzlich vorgeschriebenen Service, sondern auch Motorräder, Roller, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger, Lieferwägen und LKW bis 3,5 Tonnen.

 

Bei uns wird mindestens zweimal pro Woche geprüft, vereinbaren Sie einfach einen Termin!