Ersatzfahrzeug


Im Haftpflichtschadenfall steht Ihnen grundsätzlich ein Ersatzfahrzeug zu. In der Regel werden die Kosten für ein Fahrzeug der niedrigeren Stufe übernommen. Ist die Haftungslage oder die Anspruchsdauer unklar, informieren Sie sich vorab bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder der gegnerischen Versicherung.

Gerne stellen wir Ihnen nach Verfügbarkeit ein Fahrzeug zur Verfügung oder kümmern uns darum, dass bei der Abgabe Ihres Autos eines zur Verfügung steht.

Für den Zeitraum der Inspektion oder einer sonstigen Reparatur können Sie unser Kundenersatzfahrzeug kostengünstig nutzen.